Elternbrief von Frau Neumann (23.04.2021)

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie alle wissen, besteht seit zwei Wochen in der Schule eine wöchentliche kostenfreie Testmöglichkeit auf das Coronavirus.
Für unsere Lehrerinnen und Lehrer bestand bereits in dieser Zeit eine Testpflicht, nicht zuletzt um auch die Schülerinnen und Schüler zu schützen.
Ein großer Teil unserer Schülerschaft hat das Angebot bisher auch genutzt und wir haben, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kein einziges positives Testergebnis erhalten. Das beruhigt!

Viele Eltern hatten sich bereit erklärt, ihr Kind erst einmal zu Hause zu testen. Diese Möglichkeit kam letztendlich nicht zum Zuge, weil die gelieferten Test-Kits nicht vereinzelt werden durften.

Nach der jetzigen Gesetzeslage und wie Sie aus dem Brief der Bildungsministerin entnehmen können, besteht aber nun keine Freiwilligkeit mehr in Bezug auf die Schultestung.
Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht und/oder für die Notbetreuung, ist ein negatives Testergebnis.
Ab kommenden Montag, 26. April 2021, benötige ich keine schriftliche Einverständniserklärung mehr. Alle Personen, die in der Schule arbeiten, müssen zweimal in der Woche getestet werden, auch wenn sie bereits geimpft oder nach einer Corona-Infektion genesen sind.

Wir werden die beiden Klassengruppen immer Mo + Mi oder Di + Do stets in der ersten Stunde testen. Die Oberstufe hat einen individualisierten Stundenplan und muss deshalb auch in den Pausen getestet werden. Herr Kadel hat bereits das tägliche Vorgehen bei der Testung für die Jahrgänge 11 und 12 im Folgenden beschrieben:

Jahrgangsstufe Termine
11

Mo + Mi oder Di + Do in der 1. Stunde.
Zusätzlich Mo, Di und Do  in den großen Pausen vor der 1. Schulstunde der SuS (d.h. vor der 3., 5. und 7. Stunde) in Z102 unter der Aufsicht von Herrn Vickus oder (in Ausnahmefällen, z.B. bei Verspätungen) in der 1. Stunde des Schultages.

12 Di + Do in der 1. + 3. Stunde. (In der 3. Stunde testen sich alle SuS, die die Ihre Selbsttests wegen des späteren Unterrichtsbeginns noch nicht durchgeführt haben.)

Statt der Testung in der Schule können Sie auch eine offiziell anerkannte Teststelle aufsuchen und Ihr Kind dort testen lassen. Die dort dann ausgestellte Bescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss als Nachweis im Original dem Fachlehrer ausgehändigt werden. Sie haben in einer offiziellen Teststelle Anrecht auf mehr als eine Testung pro Woche.
Aus Gründen der Verbindlichkeit, der Durchführbarkeit und der Sicherheit aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft bitte ich Sie um Ihre größtmögliche Kooperation.

Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, können Ihre Kinder leider nicht am Präsenzunterricht und/oder der Notbetreuung teilnehmen und müssen daher in diesem Fall zu Hause betreut werden. Die Unterrichtsinhalte des Präsenzunterrichts und die Hausaufgaben können Sie ab Montag aus WEBUNTIS ersehen.

Die heutige Vorgehensweise halte ich im Hinblick auf eine baldige Normalisierung der Schule- und Lebenssituation für sinnvoll. Ich bin mir aber sehr wohl bewusst, dass durch die Kürze der Entscheidungs- und Umsetzungszeit ein gemeinsamer Austausch aller Mitglieder der Schulgemeinschaft wie sonst üblich nicht stattfinden konnte.

Ich bitte Sie trotzdem um Verständnis und um Ihr Vertrauen.
Mit den besten Grüßen
Kornelia Neumann

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