Schwerpunktschule

Inklusion an der IGS Emmelshausen

Die IGS Emmelshausen ist eine Schwerpunktschule, also eine Schule, an denen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im inklusiven Unterricht zieldifferent und zielgleich gefördert werden.

Zielgleicher Unterricht wird nach dem Bildungsziel der Berufsreife benotet. Es können also Regelnoten erteilt werden. Diese müssen sich auf den regulären Lehrplan beziehen, wobei die Leistung der I-Kinder denen der übrigen SchülerInnen vergleichbar sein muss.

Bei zieldifferentem Unterricht erfolgt bis zum ersten Halbjahr der 8. Klasse eine Verbalbeurteilung in diesen Fächern.

Die Verbalbeurteilung enthält neben den Mitarbeits-/Verhaltenskomponenten eine Fachleistungsbeschreibung für alle Fächer.

Ab dem 2. Halbjahr der 8. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler Noten, die dem Bildungsziel der besonderen Form der Berufsreife entsprechen.

Der Unterricht ermöglicht Schulabschlüsse, die den individuellen Möglichkeiten entsprechen. Sie hängen im Wesentlichen von der Leistungsbereitschaft und dem Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ab.

Als Grundlage der Förderung werden für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Förderpläne erstellt.

In Rheinland-Pfalz sollen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen die gleichen Schulen besuchen können wie ihre nichtbehinderten Mitschülerinnen und Mitschüler. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können sich zwischen den Lernorten Schwerpunktschule und Förderschule entscheiden.

Bei der Entscheidung sollten der individuelle Betreuungsbedarf, das Lernverhalten und die Empfehlung der abgebenden Schulen mit einbezogen werden.

An unserer Schule ist der Unterricht gemeinsam in der Klasse die Regel, z. T. wird individuell Kleingruppen gefördert, wenn Kapazitäten hierfür vorhanden und der entsprechende Bedarf gegeben ist.

An der Schule unterrichten derzeit 3 Förderschullehrerinnen und eine pädagogische Fachkraft in 6 Klassenstufen.

Es gilt folgendes Verfahren zur Aufnahme beeinträchtigter Kinder:

  • Sonderpädagogisches Gutachten
  • Anmeldung an der IGS
  • Zuweisung durch die ADD Koblenz, Referat 34 Förderschulen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bildungsservers Rheinland-Pfalz: inklusion.bildung-rp.de

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