Das Aufnahmeprozedere an der IGS
Sehr geehrte Eltern!
Im Jahre 2009 wurde hier in Emmelshausen die IGS gegründet und startete mit der Klassenstufe 5.
Zuvor befanden sich in diesen Gebäuden die Realschule und eine Hauptschule, dann eine Übergangsphase als Realschule plus. Diese Schulen waren in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde. Mit dem Start der IGS, parallel zur Realschule plus, ging die Trägerschaft auf den Rhein-Hunsrück-Kreis über, womit sich auch das Einzugsgebiet der Schule änderte.
Die IGS Emmelshausen ist eine andere Schulform. Sie arbeitet während der Schullaufbahn der Lernenden pädagogisch sehr nah am Kind, bietet Binnendifferenzierung und Außendifferenzierung in vielen Fächern an und reagiert auf Änderungen mit organisatorisch agilen Strukturen. Diese Schulform bietet an diesem Standort neben allen bisherigen Abschlüssen auch solche im gymnasialen Bereich an. Deshalb gibt es auch Vorgaben bei den Aufnahmekriterien.
Aufnahme in die Klassenstufe 5
Voraussetzung für die Aufnahme an die weiterführende Schule ist der erfolgreiche Grundschulabschluss.
Das Aufnahmeprozedere
Nachdem die Schülerinnen und Schüler das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhalten haben, können sie sich bei uns im Rahmen eines persönlichen Gespräches registrieren lassen. Der Zeitraum dieser Gespräche beginnt in der Regel direkt nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse vor den Anmeldeterminen der Gymnasien oder Realschulen plus. Begründet ist dies in der Tatsache, dass unsere Aufnahmekapazität auf 112 Schulplätze (vier Klassen mit je 28 Kindern) begrenzt ist, d.h. wir können nicht mehr als diese Anzahl aufnehmen.
Für den Fall, dass mehr Kinder an der IGS registriert werden, als wir Plätze haben, müssen wir ein von der Schulordnung und der Schulbehörde vorgeschriebenes Losverfahren (vgl. § 13 (3) der Übergreifenden Schulordnung) durchführen.
Im ersten Schritt des eigentlichen Losverfahrens ermitteln wir die Leistungssumme jedes Kindes, das bei uns aufgenommen werden möchte. Die Leistungssumme kommt zustande, indem man die Summe der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht errechnet. Auf der Grundlage dieser Summe werden nach § 13 (3) ÜSchO und der diesem Paragraphen Rechnung tragenden Vorgabe des Ministeriums für Bildung drei Lostöpfe gebildet:
- Lostopf 1: alle Kinder mit Leistungssumme 3 bis 7: 50 % der maximal 112 Plätze können hieraus gelost werden
- Lostopf 2: alle Kinder mit Leistungssumme 8 und 9: 25 % der maximal 112 Plätze können hieraus gelost werden
- Lostopf 3: alle Kinder mit Leistungssumme ≥ 10: 25 % der Plätze können hieraus gelost werden (abzüglich der Kinder mit Förderbedarf, diese sind gesetzt)
Aus Gründen der Fairness verzichten wir auf eine ortsbezogene Bevorzugung. Alle Kinder aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis sollen die gleiche Chance auf einen Platz an unserer IGS haben. Bevorzugt aufgenommen werden jedoch Kinder aus dem Gebiet des Schulträgers, die bereits Geschwister an unserer Schule haben. Eine weitere Ausnahme gilt für Zwillinge: Wird ein Kind gelost, wird das andere automatisch mit aufgenommen.
Kinder, die aus Orten außerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises kommen, können sich bei uns registrieren. Diese “sollen” nach § 13 (6) der Schulordnung aber erst dann aufgenommen werden, wenn alle anderen Kinder der jeweiligen Leistungsgruppe aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis aufgenommen wurden und noch Plätze frei sind.
Nach Abschluss der Gespräche und Bildung der Lostöpfe führt der Aufnahmeausschuss das Losverfahren durch. Den Vorsitz führt ein Vertreter/eine Vertreterin des Schulleiters, außerdem sind die Stufenleiterin 5/6 und der Vorsitzende des Schulelternbeirates Mitglieder des Aufnahmeausschusses. Alle registrierten Kinder einer Leistungsgruppe mit mehr Aufnahmewünschen als Plätzen unterliegen diesem Losverfahren. Das Losverfahren wird für jeden Lostopf einzeln durchgeführt, alle Ergebnisse werden protokolliert und der Schulbehörde zur Überprüfung vorgelegt.
Im Anschluss an das Losverfahren erhalten alle Familien eine schriftliche Nachricht, ob das Kind aufgenommen werden kann. Im Falle einer Ablehnung wird das “gelbe Anmeldeformular” der Grundschule mitgeschickt, damit das Kind an einer alternativen Schule angemeldet werden kann. Alle umliegenden öffentlichen Realschulen plus und Gymnasien sind verpflichtet, Anmeldungen bis zum 5. März eines jeden Jahres anzunehmen.
Aufnahme in andere Klassenstufen:
In andere Klassenstufen als die Stufen 5 und 11 kann die IGS nur aufnehmen, wenn freie Kapazitäten vorliegen.
