Suchtprävention an der IGS Emmelshausen
„Suchtprävention ist ein pädagogischer Auftrag der Schule im Rahmen des § 1 Abs. 2 des Schulgesetzes. Im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule geht die Prävention von einem ursachenzentrierten, ganzheitlichen Ansatz aus und basiert auf einem erweiterten Suchtbegriff, der sowohl substanzbezogene Süchte als auch handlungsbezogene Süchte beinhaltet. Sie soll dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler sich den alltäglichen Lebensanforderungen stellen können, konflikt- und kommunikationsfähig und zu einem auf Respekt und Achtung gegründeten Umgang mit ihren Mitmenschen bereit sind. Wichtigste Aufgabe ist dabei die Stärkung der Persönlichkeit durch die Förderung von Selbstvertrauen und sozialer Kompetenzen, um Jugendliche widerstandsfähig gegenüber Risikofaktoren zu machen (Resilienz).
Unabhängig von der Verpflichtung jeder Lehrkraft, sich für Suchtprävention verantwortlich zu fühlen, wird an jeder Schule eine Beratungslehrkraft für Suchtprävention bestellt.“
Diese Aufgabe habe ich nun schon seit über einem Jahrzehnt an der IGS Emmelshausen. Mein Aufgabenbereich sieht unter anderem gemäß den Vorgaben des Landes RLP vor:
- Einsatz dafür, dass Suchtvorbeugung in der Schule als pädagogische und strukturelle Aufgabe verstanden und in ein Gesamtkonzept eingebunden wird.
- Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratungsstellen.
- Bereitstellung von fachlicher Unterstützung der Schulgemeinschaft im Zusammenhang mit suchtpräventiven Maßnahmen.
- Zusammenarbeit mit Verbindungslehrkräften z. B. der SV
- Zentrale Ansprechpartnerin für die Schulgemeinschaft. (Habe dabei aber keine therapeutischen Aufgaben und ersetze auch nicht die unmittelbare Beratung durch besonders geschulte Fachkräfte in entsprechenden Beratungsstellen).
- Anregung von Angeboten zur Suchtprävention an der eigenen Schule und Unterstützung der Schulleitung bei der Durchführung.
- Initiation von Programmen zur Suchtprävention / Lebenskompetenzförderung innerhalb ihrer Schule.
Vgl. hierzu https://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/suchtpraevention.html
Die Umsetzung dieser Aufgaben fanden z.B. Eingang in folgende Veranstaltungen/Aktionen:
- Samstagsangebot „Kochkurs für die Orientierungsstufe“ mit Herrn Morbach.
- Samstagsangebot „Kochkurs für Jungen“ mit Herrn Morbach.
- Samstagsangebot bzw. Tag des Sportes „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Mädchen“ ab 14 Jahren.
- Verpflichtendes Impulsreferat „Gesunde Ernährung“ für die Stufe 5.
- Bücherei Rallye in unserer Schulbücherei.
- Interne Fortbildung über BBB zu Depression, Kindeswohlgefährdung, Risikomanagement (gerne aber abrufbar).
- Verpflichtendes Impulsreferat „sexuell übertragbare Krankheiten“ für die Stufe 10.
- Verpflichtendes Impulsreferat „Alkohol“ für die Stufe 7.
- Verpflichtendes ganztägiges Seminar für jede Klasse 9 zum Thema Sexualität und Werte.
- Elternseminar mit Babypuppen (fakultativ) mit Donum Vitae (in Zusammenarbeit mit Frau Morbach).
- Ganztägiges Seminar für die Klasse 10 zum Thema sexualisierte Sprache (in Zusammenarbeit mit Frau Knopp).
- Theateraufführung für die Stufe 8 und 9 zum Thema Drogenmissbrauch.
- Organisation von Elternabenden zu den Impulsreferaten (gerne aber abrufbar).
- Anschaffung des Klarsicht Koffers für Alkohol -und Zigarettenprävention (Praxisübung der Stufe 7 mit Rauschbrillen).
- Unterstützung der bewegten Pause mit der Anschaffung von Material (in Zusammenarbeit mit Frau Erdmann/SV).
- Bereitstellung von Büchern in einfacher Sprache für DaZ-Kinder bzw. Förderkinder.
- Bereitstellung der Vertretungsstundenboxen:
– für die Stufe 7/8 „Bewegungsspiele“ (in Zusammenarbeit mit Frau Erdmann/SV).
– für die Stufe 5/6 „Lese Booster“ Ganzschrift mit Unterrichtsimpulsen.
– für die Stufe 8/9/10 Demokratieerziehung mit der Ganzschrift „Wut“.
Wer noch mehr § 1 Abs. 2 des Schulgesetzes verwirklichen möchte, möge sich bitte bei mir melden. Ich bin offen für alle Ideen und unterstütze gerne.
Gruß
Pia Hannes (Suchtpräventionsbeauftragte)